Das Förderprogramm LEADER
Das Wort LEADER ist eine Abkürzung aus dem Französischen: „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“.
Übersetzt heißt dies „die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
LEADER gibt es schon seit den 1990er Jahren und es ist ein Förderprogramm der EU für ländlich geprägte Gebiete. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.
Eine Region schließt sich selbst zur LEADER-Region zusammen. Damit ist diese dann ein klar begrenztes Gebiet, welches überwiegend ländlich geprägt ist.
Zu Beginn einer jeden EU-Förderperiode kann eine Region dann eine sogenannte lokale Entwicklungsstrategie erarbeiten. Das heißt, dass die Menschen vor Ort selbst überlegen, wie sich die Region entwickeln soll, wo es Handlungsbedarfe gibt und welche konkreten Ziele mit einer LEADER-Förderung erreicht werden sollen.
Damit funktioniert die LEADER-Förderung also in jeder LEADER-Region auch immer etwas unterschiedlich.
Die Strategie wird im sogenannten Regionalen Entwicklungskonzept (REK) verschriftlicht. Mit diesem REK bewirbt sich die Region dann Ebene des Bundeslandes als LEADER-Region.
In Niedersachsen gibt es in der aktuellen Förderphase 68 LEADER-Regionen und damit ist nahezu die ganze Landesfläche abgedeckt.
Unsere hiesige LEADER-Region ACHTERN-ELBE-DIEK umfasst die Gemeinden Seevetal und Stelle, die Stadt Winsen (Luhe) und die Samtgemeinden Bardowick und Elbmarsch.
Die EU verabschiedet einen langfristigen Ausgaben- bzw. Haushaltplan, den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), für einen Zeitraum von derzeit sieben Jahren. In diesem werden dann unter anderem die Struktur und die Gewichtung der EU-Ausgaben festgelegt – natürlich auch für alle EU-Förderprogramme und somit auch für LEADER.
Derzeit gilt der MFR für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Die aktuelle EU-Förderperiode läuft von 2023 bis 2027. Für diesen Zeitraum ist unsere Region ACHTERN-ELBE-DIEK als LEADER-Region anerkannt worden.
Bei der EU-Förderung gibt es dann noch die sogenannte „n+x“-Regelung“. Diese legt fest wie viele Jahre („x“) nach dem eigentlichen Ende der Förderphase („n“) noch zur Verfügung stehen, um alle Projekte zu Ende zu führen. Für den aktuellen Förderzeitraum gilt „n+2“ und somit haben wir noch zwei Jahre mehr Zeit, also bis Mitte des Jahres 2029, um alle Projekte erfolgreich abzuschließen und abzurechnen.
Sind noch Fragen offen?
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter der Rufnummer 04105 55-2394 oder per E-Mail an: regionalmanagement(at)seevetal.de
Unsere Region ACHTERN-ELBE-DIEK ist seit 2007 LEADER-Region. Seitdem fließen, mit der aktuellen Förderphase eingerechnet, rund 7,2 Millionen Euro LEADER-Fördermittel in unsere schöne Region. In der aktuellen Förderphase stehen unserer LEADER-Region rund 2,8 Millionen Euro zur Verfügung. Ganz genau sind es 2.810.760,85 Euro. Dieses Budget berechnete sich aus der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der Fläche unserer Region zum Start der Förderphase.
Mindestens 75% davon, also rund 2,1 Millionen Euro, stehen für die Förderung von Projekten zur Verfügung. Das restliche Budget wird für das Regionalmanagement und die sogenannten laufenden Kosten der LAG eingesetzt. Darunter fallen also zum größten Teil Personalkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten oder auch die Kostenbeteiligung für den Messeauftritt unserer LEADER-Region auf der Grünen Woche in Berlin.
Sind noch Fragen zu den Fördermitteln offen?
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Die Höhe der LEADER-Förderung unterscheidet sich je nachdem wer das Projekt umsetzt:
- Gebietskörperschaften (also zum Beispiel Gemeinden oder Landkreise) erhalten 65 %. Dieser Fördersatz bezieht sich auf die förderfähigen Brutto-Kosten des Projektes.
- Gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel Vereine) erhalten ebenfalls 65 %, allerdings bezieht sich dieser Fördersatz dann auf die förderfähigen Netto-Kosten. Der Anteil der Mehrwertsteuer kann nicht mit gefördert werden, sondern muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden.
- Alle anderen Rechtsformen, Institutionen oder Personen erhalten 30 %. Auch dieser Fördersatz bezieht sich auf die förderfähigen Netto-Kosten. Der Anteil der Mehrwertsteuer kann nicht mit gefördert werden, sondern muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden.
Zusätzlich können, je nach Projekt, noch eins oder mehrere Bonuspunkte dazu kommen und damit den Fördersatz erhöhen:
- + 5 % gibt es für alle Projekte, die mehr als eins der zentralen Themen berücksichtigen und somit handlungsfeldübergreifend sind.
- + 5 % gibt es für alle Projekte, die von mehreren Projektpartnerinnen und –partnern aus unterschiedlichen Kommunen umgesetzt werden, also Samt- bzw. Einheitsgemeindeübergreifend sind.
- + 5% gibt es für alle Projekte, die im Kooperation mit einer anderen LEADER-Region umgesetzt werden, also interregional sind.
Projekte bei denen die beantragte LEADER-Förderung unter 500 Euro bzw. 1.000 Euro bei Gebietskörperschaften liegt, können nicht gefördert werden. Die maximale LEADER-Förderung pro Projekt ist 250 000 Euro.
Alleine mit LEADER-Fördermitteln kann das Projekt also nicht umgesetzt werden, es ist immer noch ein Eigenanteil erforderlich. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei LEADER das Erstattungsprinzip gilt und somit die LEADER-Fördermittel erst nach Projektabschluss ausgezahlt werden. Das heißt also, dass das komplette Projekt vorfinanziert werden muss.
Eine Besonderheit bei allen Projekten, die von nicht-öffentlichen Projektträgerinnen und Projektträgern umgesetzt werden, ist die sogenannte öffentliche Kofinanzierung, die dann erforderlich ist. Dies gilt also für alle Projekte, die nicht von einer Gebietskörperschaft umgesetzt werden. Voraussetzung für die LEADER-Fördermittel ist bei diesen Projekten dann, dass auch öffentliche Gelder mit in das Projekt fließen. In Summe müssen diese ein Viertel der beantragten LEADER-Fördermittel ausmachen. Dies hat den Vorteil, dass dadurch der eigene Anteil an der Finanzierung geringer wird. Die Mittel für die öffentliche Kofinanzierung kann von allen öffentlichen Geldgeberinnen und Geldgebern stammen, also von einer Kommune, Landkreis, Land oder Bund und die Summe kann sich auch aus mehreren Geldgeberinnen oder Geldgebern zusammensetzten. Auch Mittel einiger öffentlicher Stiftungen werden als öffentliche Kofinanzierung anerkannt.
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Gerne beraten wir Sie telefonisch unter der Rufnummer 04105 55-2394 oder per E-Mail an: regionalmanagement(at)seevetal.de
Unsere vier zentralen Themen
Gemeinschaft leben
Die Gemeinschaft stärken und fördern für eine liebenswerte Region.
Ein aktives Gemeinschafts- und Vereinsleben für alle Menschen wird in unserer LEADER-Region ACHTERN-ELBE-DIEK großgeschrieben, denn ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Dorf- und Ortsgemeinschaften.
Dieses Engagement ermöglicht unter anderem auch zahlreiche und vor allem vielfältige (Kultur-)Angebote und Veranstaltungen in unserer Region. Dies wollen wir als LEADER-Region erhalten und mit LEADER-Fördermitteln bestmöglich unterstützen!
Als LEADER-Region haben wir uns für diese EU-Förderphase konkrete Ziele dafür gesetzt. Mit LEADER-Fördermitteln werden Projekte unterstützt, die bei der Verwirklichung dieser Ziele helfen:
- Die Menschen identifizieren sich mit ihrem Wohnort und mit der Region. Sie gestalten aktiv das Zusammenleben und schaffen Verbindungen zwischen Generationen, zwischen verschiedenen Kulturen sowie zwischen Alteingesessenen und Neuhinzugezogenen.
Konkret können dies zum Beispiel Projekte sein, die die regionsbezogene Identität, das gesellschaftlichen Zusammenleben und die Willkommenskultur stärken. Es könnten auch Projekte sein, die neue regionale Kulturangebote entwickeln oder bestehende Kulturangebote in ihrer Erlebbarkeit und Qualität verbessern. Ebenfalls sind Projekte denkbar, die sportliche Aktivitäten für möglichst viele Zielgruppen umsetzen und Möglichkeiten zur Bewegung im öffentlichen Raum schaffen. - Die Menschen der Region tauschen ihr Wissen und ihre Werte aus.
Dies könnten Projekte sein, die Angebote zur generationsübergreifenden Wissensvermittlung schaffen oder Angebote, die die ortsübergreifende Vernetzung der Menschen in der Region fördern. - Die Menschen der Region werden in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützt und es gibt Orte und Räumlichkeiten zur Ausübung dessen.
Ehrenamtliche Initiativen sollen in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Projekte könnten sein, bestehende Orte und Räumlichkeiten, die für ehrenamtliche Aktivitäten genutzt werden, zu verbessern oder neue notwendige zu schaffen. - Durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur und Daseinsvorsorge in den Orten wird es den Menschen, unabhängig von Alter oder Einschränkungen, ermöglicht in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu verbleiben.
Hierzu könnten es Projekte sein, die die Grundversorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen in den Orten verbessern oder die Erreichbarkeit derer für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Es könnten auch Projekte sein, die nachhaltige Wohnformen, insbesondere auch für ältere Menschen, schaffen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Unsere Wirtschaft stärken für eine zukunftsfähige Region
In unserer LEADER-Region gibt es, auch durch die Nähe und die gute Anbindung an die Städte Hamburg und Lüneburg, eine vielseitige Wirtschaftsstruktur mit unterschiedlichsten Branchen. Eine nachhaltige Entwicklung unserer Region und das Bewusstsein der Menschen in der Region für die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und die Potenziale einer regionalen Wertschöpfung zu stärken, stehen für uns im Vordergrund.
Als LEADER-Region haben wir uns für diese EU-Förderphase konkrete Ziele dazu gesetzt. Mit LEADER-Fördermitteln werden Projekte unterstützt, die bei der Verwirklichung dieser Ziele helfen:
- Die Region ist eine selbstbewusste Wirtschaftsregion, die ihre Standortvorteile in Wert setzt und mit örtlichen und überörtlichen Bildungseinrichtungen/-initiativen zusammenarbeitet, um anstehende Herausforderungen zu bewältigen.
Hiermit ist zum Beispiel die Verbesserung der gemeinsamen Vermarktung der Region nach innen und außen gemeint oder die Entwicklung oder Verbesserung von Angeboten, Produkten oder Initiativen, die lokalen und regionalen Wertschöpfung fördern. Auch geht es hierbei um den Aufbau und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Bildungseinrichtungen/ -initativen und sonstigen Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind. Auch können Projekte dazu zählen, die Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien entwickeln (z. B. Konzepte / Strategien).
- Die örtlichen Landwirtschafts-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben Entwicklungsperspektiven vor Ort, nutzen die Möglichkeiten einer Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen und profitieren dabei vom positiven Image der Region ACHTERN-ELBE-DIEK.Dazu zählen die Verbesserung des Angebots regionaler Produkte und Dienstleistungen in den Orten ebenso wie die Verbesserung der digitalen Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen.
- Die Ortszentren in der Region sind attraktiv und werden für Einkäufe und Freizeitaktivitäten genutzt.
Hierzu zählt die Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung des Einkaufserlebnisses in den Ortszentren (z.B. Nutzung des Leerstands, Steigerung der Aufenthaltsqualität). Auch Maßnahmen zur Belebung der Ortszentrum (z.B. Events, Darbietungen) und zur Modernisierung des Handels (z.B. Marketingmaßnahmen, Digitalisierung) werden gefördert.
Verkehr & Mobilität
Nachhaltige Mobilität gestalten für eine lebenswerte Region
Unsere LEADER-Region hat ein vielfältiges Radroutennetz und ist auch von überregionalen und regionalen Routen durchzogen. Auch der Elberadweg verläuft auf rund 30 Kilometern zwischen Tespe und Hoppte in unserer Region. Auch durch die Nähe zur Metropole Hamburg und zur Hansestadt Lüneburg ist nachhaltige Mobilität ein wichtiges Anliegen in unserer Region.
Als LEADER-Region haben wir uns für diese EU-Förderphase konkrete Ziele dazu gesetzt. Mit LEADER-Fördermitteln werden Projekte unterstützt, die bei der Verwirklichung dieser Ziele helfen:
- Das Mobilitätssystem in unserer Region wird durch innovative Ansätze gestärkt und wird genutzt, um Ziele innerhalb und außerhalb der Region komfortabel zu erreichen.
Hiermit sind begleitende Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots gemeint. Dies sind zum Beispiel Projekte, die die Zugänglichkeit von Informationen für die Nutzung des ÖPNV verbessern, vor allem hinsichtlich der Förderung einer sozialen Inklusion oder aber auch Projekte, die die begleitende Infrastruktur oder die Barrierefreiheit verbessern. Auch sind hiermit Projekte gemeint, die zusätzlich zum ÖPNV ergänzende, nachhaltige Mobilitätsformen entwickelt oder verbessern.
- Die Radwege in der Region sind gut ausgebaut, attraktiv und gemeindeübergreifend.
Dies umfasst die Verbesserung der Radrouten innerhalb der Region, insbesondere deren Vernetzung, wie auch die Verbesserung der begleitenden Radverkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Fahrradabstellanlagen, Rastplätze, Beschilderung).
- Die Spazier- und Wanderwege in der Region sind gut ausgebaut, attraktiv und gemeindeübergreifend.Dies umfasst Verbesserung der Spazier- und Wanderwege innerhalb der Region, zum Beispiel durch Schaffung begleitender Infrastrukturen (zum Beispiel Rastplätze, Beschilderung) oder die Beseitigung von Gefährdungspotenzialen.
Tourismus, Naherholung & Naturschutz
Die reizvolle Kulturlandschaft pflegen für eine nachhaltige Region
Unsere LEADER-Region ist ein attraktiver Lebens- und Erholungs- und Freizeitraum. In den Naturschutzgebieten entfaltet sich die regionale Flora und Fauna – darunter ist auch die seltene Schachbrettblume. Unsere Kulturgüter, darunter historische Kirchen und Mühlen und mehr, lassen die regionale Geschichte erlebbar werden.
Als LEADER-Region haben wir uns für diese EU-Förderphase konkrete Ziele dazu gesetzt. Mit LEADER-Fördermitteln werden Projekte unterstützt, die bei der Verwirklichung dieser Ziele helfen:
- Die Natur- und Kulturlandschaft mit ihrer wertvollen Tier- und Pflanzenwelt wird erhalten, geschützt und ist für die Menschen erlebbar.
Dieses umfasst die Förderung von Projekten, die den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft fördern, auch unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels. Es können auch Projekte sein, die naturnahe Naherholungsangebote und andere Angebote für sanften Tourismus entwickelt oder bestehende Angebote verbessern. Hierzu zählen auch Projekte, die nachhaltige Bildungsangebote zu den Themen Umwelt, Natur- und Klimaschutz schaffen, vernetzten oder bestehende verbessern.
- Die regionale Bau- und Lebenskultur wird bewahrt und ist für die Menschen aus der Region und auch für Gäste sichtbar und erlebbar.
Hier sind vor allem Projekte mit gemeint, die das Thema Denkmalschutz berücksichtigen. Es geht um den Erhalt oder die Verbesserung der regionalen Baukultur, insbesondere in Bezug auf ortsbildprägende Gebäude. Hierzu zählen auch Projekte, die die Erlebbarkeit von solchen Gebäuden fördern.
- Die Betriebe und Freizeiteinrichtungen sowie die Kommunen entwickeln vernetzte Angebote für Tourismus und Naherholung im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft.
Dieses umfasst sowohl die Entwicklung von neuen nachhaltigen Angeboten und Produkten oder die Verbesserung von bestehenden Angeboten und auch die Verbesserung der gemeinsamen Vermarktung der Angebote in der Region.
- Die Infrastruktur für Tourismus und Naherholung ist gut ausgebaut und attraktiv. Dabei wird Barrierefreiheit zielführend berücksichtigt.Barrierefreiheit ist ein wichtiges Anliegen. Dies umfasst Projekte, die Zugänge zu Angeboten für alle Menschen schaffen. Dabei kann es gleichermaßen um Beherbergungs- und Freizeiteinrichtungen oder aber touristische Highlights gehen oder aber auch um das Freizeitwegenetz und die Infrastrukturen des Rad-, Wander- und Wassertourismus.
So geht LEADER . . .
... und der genaue Ablauf ist hier nochmal beschrieben:
1. Projekt-Idee
Am Anfang steht eine Idee für ein Projekt. Ein Projekt, um unsere schöne Region (noch) lebens- und liebenswerter zu machen. Oder ein Projekt, um unsere Region fit für die Zukunft zu machen.
2. Info-Gespräch
Das Regionalmanagement steht immer zur Beratung für euch bereit. Ihr habt eine Idee? Dann nehmt am besten gleich Kontakt mit uns auf. Gemeinsam überlegen wir mit euch, ob eure Idee zu LEADER passt und wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Und selbst, wenn wir dann mit euch feststellen, dass LEADER vielleicht doch nicht ganz das richtige Förderprogramm für die Um-setzung eurer ist – auch dann versuchen wir euch noch bestmöglich zu beraten, zum Beispiel durch Tipps zu anderen Förderprogrammen und Hinweisen zu anderen Ansprechpersonen.
Den Ideengebern wird die Weiterentwicklung der Projektideen mit weiteren Akteuren empfohlen: Bei (fast) allen Projektideen ist es sinnvoll und auch hilfreich sich als nächsten Schritt mit anderen Akteuren zusammen zu tun, um das Projekt insgesamt oder Teile dessen zu besprechen und zu konkretisieren.
3. Projekt-Idee einreichen und prüfen lassen
Ausfüllen des Projektsteckbriefes: An dieser Stelle sind dann schon die wichtigsten Voraussetzungen geklärt:
- euer Projekt ist diskriminierungsfrei im Sinne einer sozialen Inklusion, einer Gleich-stellung der Geschlechter sowie der Beachtung von höchst möglicher Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen,
- euer Projekt passt grundsätzlich zu LEADER und erreicht nach Vorprüfung des Regional-managements voraussichtlich mindestens die Mindestpunktzahl im Projektauswahlver-fahren,
- die Trägerschaft des Projektes ist gesichert,
- es besteht ein Finanzierungskonzept und
- der Umsetzungshorizont ist realistisch geplant.
Zu diesem Zeitpunkt wird das Regionalmanagement euch informieren wann die nächst mögliche Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist, in der ihr eurer Projekt vorstellen könnt. Dazu beschreibt ihr eurer Projekt auf dem sogenannten Projektsteckbrief.
Vorstellung der Projektidee in einer Sitzung der LAG
Die Entscheidung, ob euer Projekt eine Förderung über LEADER erhält, trifft die LAG.
Mit dem Regionalmanagement werdet ihr gemeinsam eure Projektvorstellung in der Sitzung vorbereiten und dann in der Sitzung euer Projekt kurz präsentieren – das ist dann eurer „Werbeblog“ für eurer Projekt.
Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung, wird dann die LAG die Entscheidung treffen.
Anschließend werdet ihr vom Regionalmanagement über die Förderzusage informiert. Dies erfolgt im besten Fall bereits am nächsten Tag.
4. Stellen des Förderantrages
Nach der Förderzusage der LAG, kann der Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Die Bewilligungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg. Den Förderantrag werdet ihr gemeinsam mit dem Regionalmanagement vorbereiten und nach einer Vorprüfung wird das Regionalmanagement euren Förderantrag direkt an die Bewilligungsbehörde weiterleiten.
5. Erhalt des Bewilligungsbescheides
Die Bewilligungsbehörde prüft dann die Unterlagen und sendet euch dann den Zuwendungsbescheid.
Sobald ihr diesen in den Händen haltet, dürft ihr mit der Umsetzung eures Projektes beginnen.
Auch Aufträge dürfen erst ab dann erteilt werden.
6. Projektumsetzung & Verwendungsnachweis
Auch während der Umsetzungsphase eures Projektes steht ihr in engem Austausch mit dem Regionalmanagement – so können wir euch bestmöglich begleiten.
Sobald eurer Projekt vollständig umgesetzt ist, werdet ihr mit Unterstützung des Regionalmanagements den Verwendungsnachweis erstellen. Dieser wird nach Vorprüfung durch das Regionalmanagement dann an die Bewilligungsbehörde weiterleiten.
Nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde, werden euch die Fördermittel ausgezahlt (Erstattungsprinzip).
Diese Tatsache ist nicht unbedeutend, denn folglich müsst ihr euer Projekt komplett bis zur Auszahlung der Fördermittel vorfinanzieren.